Vermerke / Hinweise
Vermerk und Hinweis (Motor-, Getriebekauf):
1. Der Käufer verpflichtet sich, sämtliche Verschleißteile am Motor/Getriebe zu erneuern, wie z.B. Kopfdichtung, Zahnriemen/Steuerketten mit Gleitschienen und Kettenspanner, Ventilschaftdichtungen, Kolbenringe, Lagerschalen, usw.
2. Bei Teil- oder Komplett überholten Motoren ist das Motoröl (inkl. Ölfilter) nach 10.000km nachweislich zu erneuern.
3. Die Gewährleistung auf den G-Lader/Turbolader wird ausgeschlossen. Diese sollten grundsätzlich vom Käufer sofort überholt / ersetzt werden.
Eine Gewährleistung erfolgt ferner nicht, wenn:
a. die vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungsarbeiten an der garantierten Baugruppe nicht von einem Kfz-Meisterbetrieb durchgeführt und auf Verlangen belegt worden sind.
b. die Hinweise des Herstellers in der Betriebsanleitung zum Betrieb des Fahrzeuges nicht beachtet worden sind.
c. am Kilometerzähler Eingriffe oder sonstige Beeinflussungen vorgenommen und ein Defekt oder Austausch nicht unverzüglich angemeldet wurde.
d. der gewährleistungspflichtige Schaden nicht vor Reparaturbeginn gemeldet wurde.
e. gegen die Bestimmungen zur Abwicklung verstoßen worden ist.
f. der fachlich richtige Einbau der Baugruppe nicht mit einer Einbaurechnung von einem Kfz-Meisterbetrieb nachgewiesen werden kann
g. beim Einbau die Betriebsstoffe des garantierten Bauteils (z.B. Motoröl, Getriebeöl, Hydrauliköl, Frostschutzmittel u.s.w.) nicht erneuert worden sind, sowie bei Motoren mit Zahnriemensteuerung sämtliche Zahnriemen nicht erneuert worden sind
Erlöschen der Gewährleistung
Die Gewährleistung erlischt, wenn der Käufer
a. am verkauften Teil eigenmächtig Reparaturversuche durchführt
b. keine sofortige Mängelanzeige gegenüber dem Verkäufer abgibt
c. Die ordnungsgemäße Durchführung der Wartungsarbeiten an dem der Gewährleistung unterliegenden Teil entsprechend den Gewährleistungsbedingungen, ist für die Erhaltung der Gewährleistung Voraussetzung. Wenn die Gewährleistungsbedingungen keine weitergehenden Vorschriften enthalten, ist die Durchführung der vom Hersteller des gelieferten Teils vorgeschriebenen und empfohlenen Wartungs- und Pflegearbeiten (siehe Wartungsheft) ausreichend.
Von allen Wartungsarbeiten müssen die Originalrechnungen mit Materialscheinen sorgfältig aufbewahrt werden, da diese im Schadenfall als Nachweis für ordnungsgemäße Wartung vorgelegt werden müssen.
Der Käufer ist bei einem Kauf mit diesen Bedingungen einverstanden.